Unsere Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Fembacher wurde 1980 von Rechtsanwalt Horst Fembacher gegründet und arbeitet seit über 35 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des allgemeinen Zivil-, Erb-, Arbeits- und Verkehrsrechts, sowie des Verkehrsstrafrechts.
Horst Fembacher ist seit 2005 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Zudem ist er im Erbrecht tätig.
Seine Tochter Rechtsanwältin Anna Fembacher arbeitet schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und ist seit 2013 Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Unser Team
Horst
Fembacher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Horst Fembacher begann mit dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Regensburg, nachdem er sein Abitur am Chiemgau Gymnasium Traunstein ablegte. Danach wechselte er an die Ludwigs-Maximilians-Universität, wo er 1974 das erste juristische Staatsexamen absolvierte.
Nach einem einjährigen Auslandsaufenthalt in Südamerika setzte er seine juristische Ausbildung mit dem Referendariat in Traunstein und München fort.
Horst Fembacher wurde 1978 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Anschließend begann er seine Berufstätigkeit als angestellter Rechtsanwalt, bevor er 1980 die Anwaltskanzlei Fembacher gründete.
2005 absolvierte er die Ausbildung zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Anna
Fembacher
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitssrecht
Nach dem Abitur am Annette- Kolb- Gymnasium in Traunstein, begann Anna Fembacher ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Passau.
2002 absolvierte sie ein Auslandssemester an der Capital Lawschool in Columbus Ohio, USA. Anschließend führte sie ihr Studium an der Ludwigs- Maximilians- Universität München fort. Nach dem ersten juristischen Staatsexamen 2006, begann sie das Referendariat am Landgericht Traunstein.
Im Jahr 2008 legte sie ihr zweites juristisches Staatsexamen ab.
Seit dem Frühjahr 2009 ist sie als Rechtanwältin zugelassen und seit 2013 Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Angelika
Bischof
Chefsekretärin
Ein wesentlicher Teil des Erfolges der Anwaltskanzlei Fembacher, ist die Chefsekretärin Frau Angelika Bischof.
Sie ist bereits seit 1983 in der Anwaltskanzlei Fembacher als Ihre erste Ansprechpartnerin tätig.
Die zuverlässige Koordination der Termine und die Abstimmung mit den Mandanten ist ein wesentlicher Aspekt, für fehlerfreie Arbeitsabläufe in der Kanzlei.
Unsere Rechtsgebiete
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Arbeitsrecht
Wir sind gleichermaßen auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite tätig. Wir versuchen zunächst immer eine außergerichtliche Lösung Ihrer Probleme herbeizuführen. Sollte dieses jedoch nicht erreicht werden können, zögern wir nicht gerichtliche Schritte einzuleiten.
Kündigung / Kündigungsschutzklage
Sie haben selbst eine Kündigung erhalten und wollen gegen diese gerichtlich vorgehen? Oder Sie fühlen sich gezwungen einen Arbeitnehmer zu entlassen, sind sich jedoch nicht über gerechtfertigte Kündigungsgründe im Klaren? Wir beraten Sie gerne welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie bestehen.
Vertragsgestaltung / Arbeitsverträge / Abwicklungs- und Aufhebungsverträge
Wir erstellen Arbeitsverträge nach Ihren individuellen Bedürfnissen sowie Abwicklungs- und Aufhebungsverträge zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Gerne beraten wir Sie auch vor Abschluss eines Arbeits- oder Aufhebungsvertrages über die rechtlichen Konsequenzen und Chancen.
Klage auf Lohn und Gehaltszahlungen
Sie haben das mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarte Arbeitsentgelt nicht erhalten? Wir werden zunächst Ihren Arbeitgeber innerhalb einer kurzen Fristsetzung zur Zahlung auffordern und für die Zahlungsklage einreichen für den Fall, dass unsere Zahlungsaufforderung erfolglos geblieben ist.
Arbeitszeugnis
Ihr Arbeitsverhältnis wurde beendet, Sie haben jedoch kein Arbeitszeugnis erhalten oder wollen dieses berichtigen lassen?
Abfindung
Die Zahlung einer Abfindung basiert auf einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung, diese wird jedoch in manchen Fällen vom Arbeitgeber angeboten, wenn sich der Arbeitnehmer im Gegenzug dazu bereit erklärt keine Kündigungsschutzklage zu erheben. Oftmals einigt man sich auch in der Güteverhandlung auf die Zahlung einer Abfindung seitens des Arbeitgebers, um weitere Kosten des Rechtsstreits zu vermeiden.
Abmahnung
Sie haben zu Unrecht eine Abmahnung erhalten und wollen dass diese aus Ihrer Personalakte entfernt wird? Oder das Verhalten Ihres Arbeitnehmers ist für sie nicht weiter tragbar, Sie wissen jedoch nicht, welche Kriterien eine rechtlich anerkannte Abmahnung erfordert.
Urlaubsanspruch
Sie sind sich darüber im Unklaren, in welcher Höhe Sie einen Urlaubsanspruch haben oder bis zu welchem Zeitpunkt dieser genommen werden muss? Sie haben Ihr Arbeitsverhältnis beendet, weshalb Sie nun Ihren Urlaub nicht mehr nehmen können und wollen nun Urlaubsentgelt ausbezahlt bekommen?
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Erbrecht
Testament / Erbvertrag
Sie wollen durch Testament bestimmen, wem Ihr Nachlass nach Ihrem Tod zukommen soll? Wir beraten Sie gerne über die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Ihnen der Gesetzgeber bei der Testamentserrichtung oder der lebzeitigen Vermögensweitergabe zur Verfügung stellt.
Gesetzliche Erbfolge
Sie sind sich darüber im Unklaren, von wem Sie nach Ihrem Tod beerbt werden und wollen sich darüber beraten lassen, ob es für Sie notwendig ist, ein Testament zu errichten oder ob Ihrerseits Einverständnis mit der gesetzlichen Erbfolge besteht. Oder Sie haben geerbt und brauchen Rat wie Sie feststellen können, ob Sie die Erbschaft annehmen sollen oder Sie sich innerhalb einer Erbengemeinschaft mit weiteren Erben auseinander setzen können?
Pflichtteil
Sie wurden von Ihren Verwandten übergangen und möchten nun Ihren Pflichtteil geltend machen?
Sie suchen Rechtsrat, über die Abwehr von Pflichtteils – oder Pflichtteilsergänzungsanspruch?Patientenverfügung, Vorsorgeverfügung und Betreuungsverfügung
Sie wollen für den Fall der Pflegebedürftigkeit gewisse lebensverlängernde Maßnahmen und Heilbehandlungen ausschließen, Willenserklärungen darüber im Voraus abgeben, welche Maßnahmen im Falle Ihrer Einwilligungsunfähigkeit getroffen werden sollen.
Gerichtliche und Außergerichtliche Erbauseinandersetzung
Wir werden sie zunächst über ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten umfassend beraten, um dann zu versuchen eine zufriedenstellende außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte eine außergerichtliche Einigung jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Sie gerne auch gerichtlich.
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Mahnwesen
Außergerichtliche Beitreibung von Forderungen
Sie haben zahlungsschwache Kunden oder Auftraggeber und wollen keine Zeit und Anstrengung mehr in eine meist erfolglose eigene Forderungsbeitreibung investieren?
Wir begleiten Ihre Forderungen von der ersten Geltendmachung über den gerichtlichen Mahnbescheid bis zur klageweisen Durchsetzung vor Gericht. Wir legen jedoch sehr viel Wert darauf, die Art und Weise der Forderungsbeitreibung zunächst mit Ihnen genau abzustimmen, damit keine Maßnahmen gegen Ihre Kunden ergriffen werden, die nicht in ihrem Interesse liegen.Mahnbescheid
Sollte die Forderung trotz des ersten anwaltlichen Schreibens nicht erfüllt werden, beantragen wir für Sie den Erlass eines Mahnbescheids.
Die bei uns anfallenden Gebühren sind von ihrem Schuldner zu tragen, weshalb sie keinerlei Kostenrisiko tragen.Vollstreckung
Sollten Ihre Schuldner, trotz eines erwirkten Titels Ihre Forderungen nicht begleichen, werden wir gerne die Zwangsvollstreckung für Sie betreiben.
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Verkehrsrecht
Unfallregulierung
Sie sind unverschuldet oder nur teilweise verschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt? Wenden Sie sich mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen an uns, da Sie sich nicht allzu schnell auf die Regulierungsvorschläge der gegnerischen Versicherung einlassen sollten. In der Regel hat bei einem Verkehrsunfall der Gegner, der den Unfall verursacht hat auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu bezahlen. Wir übernehmen für Sie die gerichtliche und außergerichtliche Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.
Schadensersatz
Wir übernehmen die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche, wie Schmerzensgeld, Wertminderung, Totalschaden, wirtschaftlicher Totalschaden, Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten, Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagenkosten. Wir beraten Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche nach einem Unfall, auch gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
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Verkehrsstrafrecht
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung im Verkehrsstrafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Verteidigung bei allen Verkehrsstraftaten
Wir vertreten Sie bei allen Straßenverkehrsdelikten, wie beispielsweise Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrerflucht, Beleidigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren unter Einfluss von Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Sie haben aufgrund von Trunkenheit im Straßenverkehr ein Fahrverbot erhalten oder Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben einen Strafbefehl erhalten aufgrund einer der oben genannten Verkehrsstraftaten? Wir beraten Sie, welche Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen den Strafbefehl bestehen.
Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeit
Gegen Sie wurde ein Bußgeld verhängt, aufgrund einer Geschwindigkeitsübertretung, eines Abstandsverstoßes oder eines Rotlichtverstoßes. Je nach Intensität des Verstoßes wird dieser mit einer Geldbuße, zusätzlichen Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg oder darüber hinaus mit einem Fahrverbot geahndet.
Trunkenheitsfahrt
Sie haben unter Einfluss von Alkohol ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt, weshalb Sieein Fahrverbot erhalten haben oder Ihnen der Führerschein entzogen wurde. Wir legen Einspruch gegen Ihren Strafbefehl ein und übernehmen die Vertretung in der nachfolgenden mündlichen Verhandlung. Ihnen wurde auferlegt, sich einer medizinisch psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen, bevor Sie den Führerschein wieder erhalten. Wir unterstützen Sie im Umgang mit Behörden, Gerichten und Sachverständigen und beraten Sie über Ihre Vorbereitung im Vorfeld der MPU.
Unfallflucht
Sie standen nach einem Verkehrsunfall unter Schock und haben deshalb ohne vorherige Anzeige gegenüber der Polizei die Unfallstelle verlassen? Wir vertreten Sie im gesamten gerichtlichen Verfahren.
Fahrlässige Körperverletzung
Sie haben einem Verkehrsunfall verursacht, wobei eine andere Person körperlich verletzt oder getötet wurde. Wir vertreten Sie im gesamten gerichtlichen Verfahren.
Wir freuen uns Sie kennenzulernen und Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich zu sein. Gerne können Sie auch unser Onlineformular für die Kontaktaufnahme verwenden: